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Wie veröffentliche ich Open Data?

Veröffentlichungs-Check

Checkliste für die Veröffentlichung von Open Data

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Sie haben einen oder mehrere Datensätze Ihrer Behörde oder Verwaltung identifiziert, die sie im Zuge des E-Government Gesetzes Berlin §13 als Open Data veröffentlichen möchten. Doch wie geht es weiter? Welche Datensätze dürfen Sie wirklich zur freien Verfügung stellen und welche Aspekte gibt es zu beachten? Mit der hier bereitgestellten Checkliste können Sie systematisch alle wichtigen Punkte durchgehen und abhaken und somit sicherstellen, dass Ihre Daten bereit für eine Veröffentlichung sind. Die Checkliste ist in zwei Themenbereiche unterteilt: Auf der ersten Seite geht es um Rahmenbedingungen die erfüllt sein müssen, damit der Datensatz veröffentlicht werden darf. Die Checkpunkte auf der zweiten Seite lassen sich unter dem Thema Datenqualität zusammenfassen und stellen sicher, dass der Datensatz Ihrer Behörde oder Verwaltung den gängigen Ansprüchen an offene Daten erfüllt und dadurch von externen Anwender:innen effektiv, sicher und nachhaltig weitergenutzt werden kann.

Wir empfehlen die Checkliste für jeden potentiell veröffentlichenswerten Datensatz separat durchzugehen. Die Checkliste dient als Übersicht, Sie können sie als eine langfristige Gedankenstütze ausdrucken und weiterreichen oder in der digitalen Version verwenden. Zu einigen Checkpunkten finden Sie in der digitalen Version Direktlinks zu weiterführenden Erläuterungen.

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