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Wie veröffentliche ich Open Data?

Handout zum Thema Lizenzen

Die Wahl der geeigneten Lizenz

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Sie möchten offene Daten bereitstellen? Dann sollten Sie im Vorfeld festlegen, unter welcher Lizenz veröffentlicht wird. Damit Daten als „offen“ eingestuft werden können, sollten sie frei zugänglich und (weiter)verwendbar sein. Das bedeutet normalerweise, dass sie über ein Datenportal veröffentlicht werden und eine Lizenz haben, die es erlaubt, dass jede/jeder die Daten öffnen, verwenden und mit anderen teilen kann. Nach der Berliner Open Data Rechtsverordnung können Behörden selbst entscheiden, unter welchen Bedingungen andere die Informationen (Daten), die sie im Berliner Datenportal bereitstellen, nutzen können.

Damit die veröffentlichten Daten definitionsgemäß als Open Data gelten, können Sie sich für die Zero-Lizenz (CC-0) oder die Namensnennung-Lizenz der Creative Commons-Lizenzfamilie (CC-BY oder CC-BY-SA bzw. die Pendants der Deutschland-Lizenz-Familie) entscheiden. Für Berliner Behörden ist dies durch die Open Data Rechtsverordnung gesetzlich geregelt.

Unser Handout zeigt aus Anwender:innenperspektive auf, welche Einschränkungen durch “restriktive” Lizenzformen einhergehen und unterstützt mithilfe eines Entscheidungsbaums bei der Wahl der richtigen Lizenz:

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Die ODIS empfiehlt CC-0

Dem Open-Data-Grundgedanken entsprechend soll die Nutzung der veröffentlichten Daten durch die Lizenzen nicht bzw. möglichst wenig eingeschränkt werden. Daher empfiehlt die ODIS die Version CC-0, die von der (internationalen) Open-Data-Community gewünscht wird (und der Lizenzfamilie der Deutschland-Lizenzen vorzuziehen ist).

Weiterführende Informationen und Hintergründe zum Thema Lizenzen bietet die Dokumentation zum Open Data Lunch: Lizenzen von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie & Betriebe.

Gerne unterstützt die ODIS bei Unklarheiten oder Rückfragen zum Thema Nutzungsbedingungen/Lizenzen. Kontaktieren Sie uns einfach.